Pergola Baugenehmigung in Deutschland: Alles, was Du 2025 wissen musst
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Ich bin Johannes Lauchenauer und ich brenne dafür, hochwertige Pergolen zu erschaffen, die sich jederleisten kann. Jeden Tag arbeite ich daran, dass meine Kunden ihre Outdoor-Träume verwirklichen können– mit durchdachten, preiswerten Lösungen, die perfekt in ihren Garten passen.

Du möchtest im eigenen Garten oder auf der Terrasse eine Pergola errichten und fragst Dich, ob dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist? In diesem umfassenden Ratgeber erfährst Du alles Wichtige rund um die Baugenehmigung für Pergolen in Deutschland.

Wir beleuchten die allgemeinen Regelungen, länderspezifische Besonderheiten und geben Dir zahlreiche Tipps, wie Du Genehmigungsprozesse und Umbauvorhaben stressfrei angehst.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Genehmigungspflicht variiert stark je nach Bundesland und Gemeinde.

  • Kleinere Pergolen (oft bis ca. 30 m²) sind in vielen Fällen genehmigungsfrei.

  • Größere Konstruktionen und besondere Standorte erfordern eine detaillierte Prüfung durch das zuständige Bauamt.

  • PERGOLUX Pergola S2 überzeugt durch qualitativ hochwertige Materialwahl und exakte Einhaltung der Bauvorschriften.

Allgemeine Regelungen zur Baugenehmigung

In Deutschland sind Bauvorschriften und Genehmigungsregelungen keine Bundessache, sondern unterliegen den Landesbauordnungen.

Das bedeutet, dass die Voraussetzungen, ab wann eine Pergola genehmigungspflichtig ist, von Region zu Region unterschiedlich sein können. In vielen Fällen wird zwischen kleineren Pergolen (innerhalb des räumlichen Freibetrags) und größeren, prunkvolleren Konstruktionen unterschieden.

Wichtige Faktoren, die hier eine Rolle spielen, sind:

  • Die Grundfläche bzw. Fläche der Pergola

  • Die maximale Höhe der Konstruktion

  • Der Abstand zur Grundstücksgrenze

  • Die Art bzw. Beschaffenheit der Überdachung (fest, Lamellen, flexibel)

Bundeslandspezifische Regelungen

Die Bauordnungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. Hier haben wir eine Übersicht der verschiedenen Bundesländer und deren räumlichen Freibetrag:

Bundesland

Räumlicher Freibetrag

Baugenehmigungspflicht für PERGOLUX-Pergolen?

Fläche

Tiefe 

Volumen


Baden-Württemberg

30 m²

-

-

Nein – Pergolen bis 30 m² Grundfläche sind genehmigungsfrei (Innenbereich), wenn ein Mindestabstand von 2,5 m zur Nachbargrenze eingehalten wird.Größere Pergolen (>30 m²) erfordern eine Genehmigung. Im Außenbereich gilt bereits ab >10 m² Grundfläche eine Genehmigungspflicht.

Bayern

30 m²

3 m

-

Nein – Nach Art. 57 BayBO sind Pergolen (Terrassendächer) bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe genehmigungsfrei, bei mind. 3 m Grenzabstand. Größere oder darüber hinausgehende Konstruktionen sind genehmigungspflichtig.

Berlin

30 m²

3 m

-

Nein – Pergolen bis 30 m² Fläche und 3 m Ausladung gelten nach § 61 BauO Bln als verfahrensfrei (Grenzabstand mind. 3 m). Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Brandenburg

20 m²

-

75 m³

Nein – Terrassenüberdachungen (Pergolen) bis 30 m² Grundfläche und 4 m Tiefe sind genehmigungsfrei, sofern sie nicht im Außenbereich stehen. Überschreiten sie diese Maße oder liegen im Außenbereich, besteht Genehmigungspflicht.

Bremen

-

3 m

-

Nein – Pergolen bis 30 m² Fläche und 3,5 m Tiefe sind in Bremen genehmigungsfrei (Mindestabstand 2,5 m zum Nachbarn). Größere Pergolen sind genehmigungspflichtig; im Zweifel sollte das Bauamt konsultiert werden.

Hamburg

30 m²

3 m

-

Nein – Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind Pergolen genehmigungsfrei (Abstand ≥ 2,5 m). Größere/umfangreichere Überdachungen (z. B. Wintergärten) erfordern eine Genehmigung.

Hessen

Alle Terrassenüberdachungen gelten als verfahrensfreie Baumaßnahmen.

Nein – In Hessen gelten Terrassenüberdachungen generell als verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 63 HBO). Eine PERGOLUX-Pergola am Erdgeschoss, mit ≥ 3 m Grenzabstand, benötigt normalerweise keine Genehmigung. Im Zweifelsfall wird dennoch eine Rückfrage beim Bauamt empfohlen.

Mecklenburg-Vorpommern

30 m²

3 m

-

Nein – Pergolen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe sind genehmigungsfrei (Grenzabstand mind. 3 m). Übergrößen oder Sonderfälle sind genehmigungspflichtig; bei Unsicherheit empfiehlt sich die Bauamt-Abklärung.

Niedersachsen

30 m²

-

-

Nein – Laut NBauO (Anhang verfahrensfreie Vorhaben) sind Pergolen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe ohne Genehmigung zulässig (Grenzabstand ≥ 3 m). Größere Pergolen sind genehmigungspflichtig.

Nordrhein-Westfalen*

30 m²

3 m

-

Nein – Pergolen/Terrassendächer bis 30 m² Fläche und 4,5 m Tiefe sind verfahrensfrei (§ 62 BauO NRW) bei ≥ 3 m Grenzabstand. Darüber hinaus ist eine Genehmigung nötig. (Lokale Bebauungspläne können strengere Vorgaben machen – individuelle Prüfung empfohlen.)

Rheinland-Pfalz

-

-

50 m³

Nein – Pergolen sind bis zu einem Rauminhalt von 50 m³ genehmigungsfrei (§ 62 LBauO). Größere Vorhaben erfordern eine Baugenehmigung. Da hier das Volumen zählt und evtl. vereinfachte Verfahren nötig sind, empfiehlt sich die Rückfrage beim Bauamt.

Saarland

36 m²

3 m

-

Nein – An- oder freistehende Pergolen bis 36 m² Fläche und 3 m Tiefe sind genehmigungsfrei (§ 61 LBO Saarland). Überschreiten sie diese Maße, besteht eine Genehmigungspflicht.

Sachsen

30 m²

3 m

-

Nein – Pergolen/Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe sind ohne Genehmigung zulässig (§ 61 SächsBO). Größere Pergolen sind genehmigungspflichtig.

Sachsen-Anhalt

30 m²

3 m

-

Nein – Pergolen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe gelten als verfahrensfrei (§ 60 BauO LSA). Bei größeren Abmessungen ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Schleswig-Holstein

30 m²

3 m

-

Nein – Pergolen (Terrassendächer) bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe sind genehmigungsfrei (§ 61 LBO SH). Darüber hinaus muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Thüringen

30 m²

4 m

-

Nein – Pergolen bis 30 m² und 4 m Tiefe sind nach § 63 ThürBO genehmigungsfrei (Abstand ≥ 3 m). Überschreiten sie diese Werte oder liegen sie im Außenbereich, besteht Genehmigungspflicht; im Zweifelsfall Bauamt konsultieren

*mindestens 3 m Grenzabstand

Für weitere Details zu den Regelungen in anderen Regionen kannst Du auch hier mehr über Baugenehmigungen in Baden-Württemberg oder die Vorschriften in NRW einsehen.

Verfahren zur Beantragung einer Baugenehmigung

Sollte Deine geplante Pergola in die genehmigungspflichtige Kategorie fallen, läuft der Genehmigungsprozess in der Regel in mehreren Schritten ab:

  1. Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bauamt

  2. Einreichung der erforderlichen Unterlagen: Dazu gehören neben dem Bauantrag auch detaillierte Grundrisse, Baubeschreibungen und Lagepläne.

  3. Prüfung durch die Behörde: Das Bauamt bewertet, ob alle örtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Allgemeine Bauvorschriften

Neben der Genehmigungspflicht ist es für die Errichtung einer Pergola auch wichtig, die allgemeinen Bauvorschriften zu beachten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Brandschutzbestimmungen, die insbesondere im Wohnbereich von Bedeutung sind

  • Die Anpassung an das Orts- und Landschaftsbild – Deine neue Pergola sollte harmonisch in die Umgebung passen.

  • Standsicherheit und Wetterfestigkeit, um auch bei extremen Wetterbedingungen sicheren Schutz zu bieten

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Sollten die Bauvorschriften oder Genehmigungsbestimmungen nicht eingehalten werden, kann das zu erheblichen Konsequenzen führen:

  • Hohe Bußgelder

  • Rückbauforderungen durch die Behörde

Vorteile der PERGOLUX Pergolen

Die Produkte von PERGOLUX sind so entwickelt, dass sie sämtliche Anforderungen im Hinblick auf Bauvorschriften und Genehmigungsverfahren erfüllen.

Zu den wesentlichen Vorteilen zählen:

  • Höchste Qualität und Sicherheit: Die sturm- und wetterfeste Konstruktion garantiert Langlebigkeit.

  • Vielfalt in der Größe: Verschiedene Modelle, von genehmigungsfreier Bauweise bis hin zu größeren Konstruktionen, ermöglichen die individuelle Umsetzung Deines Traums.

  • Dokumentation: Ausführliche Produktinformationen unterstützen Dich im Genehmigungsprozess.

Empfehlungen für Bauherren

Bevor Du mit dem Bau Deiner Pergola beginnst, empfehlen wir Dir folgendes:

  • Informiere Dich frühzeitig beim zuständigen Bauamt über die geltenden Regelungen.

  • Nutze ausführliche Produktinformationen und montagespezifische Anleitungen – bei PERGOLUX Pergola S2 erhältst Du dazu eine digitale Montageanleitung, die den Aufbau Schritt für Schritt erklärt.

  • Dokumentiere alle Schritte und Unterlagen, um späteren Rückfragen der Behörden problemlos begegnen zu können.

  • Erwäge bei Unsicherheiten eine Beratung durch Baurechtsexperten – so vermeidest Du unangenehme Überraschungen im Genehmigungsprozess.

Unsere Pergolen im Überblick:

Neben der unserer Pergola S2 mit Lamellendach bieten wir auch weitere Modelle an:

*Hinweis zur Montage und Lieferung

Die Montage einer PERGOLUX Pergola ist bewusst einfach und von vielen Nutzern bereits selbstständig durchgeführt worden. Die digitale Montageanleitung (zu finden unter Montageanleitung PERGOLUX Pergola S2) führt Dich Schritt für Schritt durch den Aufbauprozess.

Bei Bedarf kannst Du auch auf unseren professionellen Montageservice zurückgreifen. Hier findest Du weitere Informationen zu unserem deutschlandweiten Montageservice, inklusive aller Vorteile, die ein professioneller Aufbau mit sich bringt.

Fazit

Ob Du nun eine genehmigungsfreie, kleinere Konstruktion oder ein größeres, individuelles Projekt im Blick hast – die Baugenehmigung und die Einhaltung aller Bauvorschriften sind essenzielle Themen für jeden Bauherren in Deutschland.

Mit den hochwertigen Lösungen von PERGOLUX, wie der PERGOLUX Pergola S2, erhältst Du Produkte, die nicht nur ästhetisch überzeugen, sondern auch höchste Sicherheitsstandards und eine einfache Montage garantieren.

Wichtiger Hinweis: Bitte informiere Dich unbedingt vor Ort bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können je nach Bundesland, Kommune und Einzelfall variieren. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der hier bereitgestellten Informationen.

FAQ

Wie viel Quadratmeter darf man ohne Baugenehmigung bauen?

In vielen Bundesländern sind kleinere Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Grundfläche genehmigungsfrei – häufig liegt diese Grenze bei etwa 30 m². Genauere Werte hängen jedoch von der jeweiligen Landesbauordnung ab.

Ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?

Grundsätzlich kann auch eine Terrassenüberdachung der Genehmigungspflicht unterliegen. Häufig werden Überdachungen bis zu einer bestimmten Tiefe oder Fläche jedoch als genehmigungsfrei eingestuft. Auch hier gelten länderspezifische Vorgaben.

Was passiert, wenn die Genehmigung fehlt?

Ohne vorliegende Genehmigung drohen Bußgelder und in manchen Fällen sogar Rückbauanordnungen. Daher ist es ratsam, vor Baubeginn alle nötigen Informationen einzuholen.

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