Baugenehmigung für den Carport: Was Sie wissen müssen
Garagen sind in öffentlichen Gebäuden fast die Norm, doch viele wollen auch zu Hause ihr Auto vor Wind und Wetter schützen – oder selbst bei Regen trocken aussteigen können. Mit einer Baugenehmigung kann dabei ein Carport weiterhelfen: Diese sind oft nicht nur vergleichsweise einfach zu bauen und planen, aber sie sehen auch gut aus.
Bereits am Anfang solcher Unternehmungen fragen sich jedoch viele: Ist eine Baugenehmigung für den Carport nötig? Und wenn ja, wie wird diese ordnungsgemäß beantragt? Was Sie für die Baugenehmigung Ihres Carports beachten müssen und wie Sie diesen gut planen können, erfahren Sie hier!
Noch vor dem Bauantrag: Was hebt Carports von anderen Unterstellungen ab?
Neben dem Carport gibt es noch weitere Möglichkeiten, Ihre Fahrzeuge zu schützen und überdachen. Die Garage stellt dabei das häufigste Gegenstück zum Carport dar. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Optionen besteht in ihrer Offenheit: Grundsätzlich werden Carports als offener und luftiger verstanden als die komplett verschlossene Garage.
Interessanterweise kann auch eine Pergola als Carport dienen. Hierfür benötigt Ihre Pergola lediglich ausreichend Platz für Ihre Planung und eine stabile Überdachung, wie beispielsweise eine Pergola mit Lamellendach.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass die exakten Definitionen und Kriterien, und dementsprechend, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport brauchen, in Deutschland nicht standardisiert sind. Ab wann eine Baugenehmigung für den Carport nötig wird, ist also eine Sache der einzelnen Bundesländer und Kommunen.
Die Vorteile Ihres Carports, ob genehmigungspflichtig oder nicht
Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport brauchen oder ein Modell im Ausnahmebereich errichten wollen: Ein Carport bietet Ihnen einige Vorteile, weshalb er auch bei vielen Haus- und Grundstücksbesitzern so beliebt ist.
- Der Schutz vor Witterungseinflüssen: Dieser Faktor ist offensichtlich, da Ihr Fahrzeug vor Regen, Schnee und Hagel bewahrt wird. Damit trägt Ihr Carport, wie eine Pergola mit Glaswänden, auch zur Werterhaltung Ihres Fahrzeugs bei.
- Der UV-Schutz: Diesen Vorteil sollten Sie auch nicht unterschätzen, da er das Ausbleichen des Autolacks verhindert. Zudem wird das Fahrzeuginnere im Sommer angenehm gekühlt.
- Vielseitigkeit: Nach der Baugenehmigung können Sie Ihren Carport nicht nur als Unterstellmöglichkeit für Autos nutzen, sondern auch als Lagerplatz für Gartengeräte oder Fahrräder.
- Kosteneffizienz: Im Vergleich zu Garagen sind Carports meist günstiger in der Anschaffung und im Bau.
Ab wann brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport?
Wie bereits erwähnt, gibt es Variation im Bund, wann eine Baugenehmigung für den Carport nicht oder doch notwendig ist. Dabei sind Carports ohne Genehmigung oft eine Ausnahme, weshalb Sie sich bei Ihrem Bauamt erkundigen sollten, wie die Regelungen in Ihrer Region sind.
Beispiele für die Ausnahmeregelungen sind:
- Sachsen: Eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3 m und bei einer Grundfläche von bis zu 50 Quadratmetern je Grundstück.
- Bayern: Eine überdachte Stellfläche von bis zu 50 Quadratmetern – sowohl für Garagen als auch Carports.
- Hessen: Eine bis zu 50 Quadratmeter große Grundfläche, einschließlich einer Zufahrt mit maximal 200 m Grundfläche. Dies gilt für Garagen, Abstellräume für Fahrräder, Kinderwägen und mehr.
Oft spielen also die genauen Dimensionen eine Rolle, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport benötigen. Manchmal müssen auch Abstände zu weiteren Grundstücken beachtet werden. Überschreiten Ihre Vorstellungen diese Maße, brauchen Sie auch eine Baugenehmigung für den Carport.
Wichtig für die Bauvorschriften von Carports: Die richtige Planung
Diesen Schritt sollten Sie absolvieren, egal ob Sie eine Baugenehmigung für den Carport Ihrer Träume benötigen oder nicht. Doch vor allem, wenn eine Baugenehmigung für Ihren Carport notwendig wird, ist dieser Schritt unerlässlich: die gründliche Planung.
Einerseits wird für die Bearbeitung Ihres Antrags eine genaue Skizze des Carports benötigt – oft von einem Architekten oder Ingenieur angefertigt. Andererseits fließen hierbei weitere Bedenken bereits mit ein, sodass Sie schon vor dem Antrag genau abschätzen können, was in Ihren Carport oder Pergola-Pavillon investiert wird.
Es sollten deshalb noch folgende Aspekte bedacht werden:
- Der Standort
- Anzahl der Fahrzeuge
- Größe/Höhe der Fahrzeuge
- Die Bodenbeschaffenheit
- Das Material (für Stützen, Wände und Dach)
- Die Dachkonstruktion (flach, geneigt, Wasserabfluss, . . .)
Schritt für Schritt: So erhalten Sie Ihre Baugenehmigung für Ihren Carport
Obwohl viele bürokratischen Prozesse komplex erscheinen, lässt sich auch der Weg zu Ihrer Baugenehmigung für Ihren Carport in leichtere Schritte unterteilen.
Der allererste empfohlene Schritt führt Sie direkt zum Bauamt, damit Sie sich informieren, ob eine Baugenehmigung für Ihren Carport nötig ist. Zudem sollten Sie Ihr Vorhaben mit Ihren Nachbarn absprechen – so vermeiden Sie spätere Auseinandersetzungen.
Benötigen Sie eine Baugenehmigung für den Carport, brauchen Sie, wie angedeutet, vorab ein paar Dokumente. Dazu gehören:
- Das ausgefüllte Antragsformular
- Die Skizze des geplanten Carports mit dem Maßstab 1 : 100
- Einen Lageplan Ihres Grundstücks
- statische Berechnungen
- Nachweise über die Einhaltung von Brandschutzvorschriften
Beschaffen Sie diese Dokumente Schritt für Schritt und reichen Sie sie bei Ihrem zuständigen Bauamt ein.
Unser Tipp: Da die Bearbeitung in Ämtern manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, mit der Planung Ihrer Genehmigung frühzeitig zu beginnen. So können Sie sicherstellen, dass alles reibungslos und ohne Zeitdruck abläuft.
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