Wir übernehmen die Installation
Etwa eine Stunde pro Einheit, wo möglich gebündelt, ohne Projektmanagement Ihrerseits.
Elektrische Kassettenmarkisen — gebäudeweit oder pro Einheit montiert, bestellt und bezahlt von demjenigen, der tatsächlich zahlt: Eigentümer, Vermieter oder Sie in deren Auftrag.
Setzt nach den Unterlagen und dem Erstgespräch an, beim Beschluss. Nur bei Schritt 2 müssen Sie uns kontaktieren – den Rest erledigen Sie selbst.
Ein Eigentümerbeschluss genehmigt die Installation für das gesamte Gebäude – bei der nächsten Eigentümerversammlung oder per Umlaufbeschluss zwischen den Versammlungen. Im Regelfall ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich; ist ein vereinfachtes Mehrheitsverfahren für Folgebeschlüsse bereits vorab beschlossen, kann dieses genutzt werden.
Schreiben Sie alle Eigentümer an (oder nutzen Sie Ihren üblichen Kommunikationsweg) und fragen Sie zwei Dinge ab: Interesse ja/nein; und, bei Interesse, zwei bevorzugte Installationszeitfenster sowie eventuelle Zugangseinschränkungen (Aufzugverfügbarkeit, Hof-/Parkplatzzugang, geplante Abwesenheiten). Zählen Sie nach zwei Wochen die Ja-Antworten und schicken Sie uns die Gebäudeadresse sowie diese Anzahl per E-Mail – sales@pergolux.de / +49 661 4108750. Wir senden Ihnen daraufhin den Referenzcode für Ihr Gebäude zurück, mit dem die Eigentümer bestellen können.
Jeder Eigentümer ruft unser Vertriebsteam an oder schreibt eine E-Mail und nennt den Referenzcode Ihres Gebäudes – unser Vertrieb nutzt diesen Code, um die Markise zu dem Preis zu berechnen, der der Rabattstufe Ihres Gebäudes entspricht. Sie bestellen oder bezahlen für niemanden.
Gebündelt für das gesamte Gebäude, ca. 5–6 Einheiten pro Tag und Team. Bestätigen Sie vorab Termine und Genehmigungen und informieren Sie die Eigentümer mindestens 2 Wochen im Voraus.
Reguläre Lieferantenrechnung: Koordinationsgebühr pro Einheit × abgeschlossene Einheiten – monatliche Abrechnung empfohlen.
Wir zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihrer Rechnung, ausschließlich für abgeschlossene Installationen. Zahlungen der Eigentümer laufen niemals über Sie.
Der Mengenvorteil
Je mehr Eigentümer in Ihrem Gebäude mitmachen, desto besser der Preis für alle – Rabattstufen greifen ab 5+, 10+ und 15+ bestellten Einheiten im selben Gebäude. Genaue Staffeln und Zahlen finden Sie in den Unterlagen.
Ihr Referenzcode wird einmalig auf Firmenebene vergeben – nie pro Gebäude, nie erneut ausgestellt. Nur bei Schritt 1 müssen Sie uns kontaktieren, und Sie müssen dafür nicht vorher die Unterlagen anfordern.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – sales@pergolux.de / +49 661 4108750 – die Portfolio-Unterlagen müssen Sie dafür nicht vorher anfordern. Wir vergeben einen Referenzcode, der eindeutig Ihrer Firma zugeordnet ist und für jeden Kunden und jedes Gebäude gilt, das Sie uns je bringen.
Ihre Vermieter-Kunden rufen unser Vertriebsteam direkt an oder schreiben eine E-Mail und nennen den Code – unser Vertrieb nutzt ihn, um den passenden Rabatt festzulegen und die Bestellung Ihnen zuzuordnen.
Niemals über Sie, zu keinem Zeitpunkt.
Pro Einheit, oder gebündelt, wenn mehrere Einheiten in einem Gebäude zeitnah bestellt werden.
50 € Vermittlungsgebühr pro Einheit für im jeweiligen Zeitraum abgeschlossene Einheiten – pauschal, unabhängig von der Rabattstufe. Wir zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihrer Rechnung, ausschließlich für abgeschlossene Installationen.
Wir zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihrer Rechnung, ausschließlich für abgeschlossene Installationen. Zahlungen der Eigentümer laufen niemals über Sie.
Der Mengenvorteil
Ihre Rabattstufe richtet sich nach der Gesamtzahl der Einheiten Ihrer Firma über alle Gebäude und Kunden hinweg, gewichtet nach der Größe Ihres gesamten Portfolios – je mehr Sie verwalten und je mehr Sie uns bringen, desto besser wird es. Die genauen Schwellenwerte variieren je nach Firmengröße – fragen Sie Ihren PERGOLUX-Kontakt, was für Sie gilt.
Sehen Sie sich die Regeln und das Rechenbeispiel unten an – wie viel mehr Miete Sie verlangen können und wie sich die Markise finanziert.
Regulärer Checkout, voller Listenpreis.
Senden Sie mindestens 3 Monate vor der Installation eine formelle Modernisierungsankündigung (§ 555c BGB) – was sich ändert, wann, und die geschätzte Erhöhung aus Schritt 1.
Sie und Ihr Mieter legen gemeinsam innerhalb dieser Ankündigungsfrist den Installationstermin fest – Ihr Mieter muss unserem Team Zugang gewähren.
Etwa eine Stunde pro Einheit, am vereinbarten Termin.
Die tatsächlichen Kosten, die die vorherige Schätzung ersetzen.
Formelle Erklärung (§ 559b BGB) auf Basis dieser Rechnung. Die neue Miete gilt ab dem 1. Tag des dritten Monats, nachdem Ihr Mieter die Erklärung erhalten hat.
Nach § 559 BGB können Sie bis zu 8 % der Kosten Ihrer Markise dauerhaft auf die Jahresmiete aufschlagen. Hier sehen Sie genau, wie sich das berechnet, und welche zwei Regeln das begrenzen.
1. Jährliche Erhöhung = 8 % × der an PERGOLUX gezahlte Betrag für die Markise (Produkt + Montage).
2. Monatliche Erhöhung = dieser Jahresbetrag ÷ 12.
3. Kappungsgrenze: Ihre monatliche Erhöhung darf 3 €/m² der Wohnfläche nicht überschreiten, wenn Ihre aktuelle Miete bei 7 €/m² oder mehr liegt, bzw. 2 €/m², wenn sie darunter liegt – es gilt jeweils der niedrigere Betrag aus unbegrenzter Erhöhung und Kappungsgrenze.
4. Die Berechnungsgrundlage schließt jeden Instandhaltungsanteil der Rechnung sowie erhaltene öffentliche Fördermittel aus (§ 559 Abs. 2 BGB) und setzt voraus, dass die 6-Jahres-Kappungsgrenze nach § 559 für diese Einheit noch nicht durch eine frühere Modernisierung (teilweise) ausgeschöpft wurde.
Wohnfläche: 65 m²
Aktuelle Nettokaltmiete: 800 €/Monat (≈ 12,30 €/m² — über der Schwelle von 7 €/m², daher gilt die Kappungsgrenze von 3 €/m²)
Markisenkosten (Produkt + Montage): 2.400 €
Unbegrenzte Erhöhung (8 % ÷ 12): 16 €/Monat
Kappungsprüfung: 3 €/m² × 65 m² = 195 €/Monat Kappungsgrenze — deutlich über dem unbegrenzten Betrag, greift also nicht
Zulässige Mieterhöhung: 16 €/Monat
Neue Monatsmiete: 816 €
Amortisationszeitraum: 2.400 € ÷ 16 € ≈ 12,5 Jahre
Setzen Sie Ihre eigene Miete, Wohnfläche und Markisenkosten ein, um dieselbe Rechnung selbst durchzuführen – die Regeln bleiben gleich, nur die Zahlen ändern sich.
Hinweise
Nur eine Schätzung, keine Rechts- oder Steuerberatung – lassen Sie dies vor Versand der Mieterankündigung von einem Anwalt oder einem Haus & Grund-Berater bestätigen.
Die tatsächliche Erklärung nach § 559b muss auf den final in Rechnung gestellten Kosten basieren, nicht auf dieser vorherigen Schätzung.
Was an diesem Weg anders ist
Dies sind Standardpreise, kein Verhandlungsangebot. Auch Vermieter mit mehreren Einheiten nutzen denselben Checkout wie alle anderen.
Keine Gebühr, weil kein Vermittler beteiligt ist. Sie bestellen und bezahlen direkt bei PERGOLUX – es läuft über niemand anderen.
Die Mieterhöhungserklärung ist stets Sache zwischen Ihnen und Ihrem Mieter. PERGOLUX ist an diesem Vorgang oder dieser Zahlung nie beteiligt.
Etwa eine Stunde pro Einheit, wo möglich gebündelt, ohne Projektmanagement Ihrerseits.
Zehn Jahre auf Kassette und Struktur, fünf Jahre auf Motor und Arme, zwei Jahre auf Stoff und Elektronik.
An der Fassade verschraubt, wird sie nach § 94 BGB zum wesentlichen Bestandteil – sie bleibt beim Gebäude, nicht beim Mieter.
Koordinationsgebühr, Vermittlungsgebühr oder keine – was auch zutrifft, steht auf der Bestellung, nie als Überraschung später.
Nein — ein einfacher Mehrheitsbeschluss bei der Eigentümerversammlung reicht in fast allen Fällen aus. Einstimmigkeit ist nur erforderlich, wenn ein Gebäude statt einer Versammlung einen Umlaufbeschluss wählt.
Ja. Jedes Gebäude, das Sie einbringen, wird demselben firmenweiten Referenzcode zugeordnet, den Sie einmalig erhalten – maßgeblich ist also Ihr kumuliertes Volumen über Ihr gesamtes Portfolio, nicht ein einzelnes Gebäude. Die Schwellenwerte richten sich nach der Größe Ihrer Firma – fragen Sie Ihren PERGOLUX-Kontakt, was für Sie gilt.
Nicht über den Standard-Checkout — dieser Weg ist bewusst für alle zum Listenpreis, egal ob eine oder mehrere Einheiten. Mengenpreise gibt es, aber nur über eine Mietverwaltung/einen Portfoliomanager – aktuell nicht direkt für einzelne Vermieter verfügbar.
Das deutsche Mietrecht erlaubt Vermietern, bis zu 8 % der Kosten einer echten Modernisierung dauerhaft auf die Jahresmiete umzulegen — begrenzt auf 3 €/m² pro Monat (bzw. 2 €/m², wenn Ihre Miete unter 7 €/m² liegt) innerhalb von jeweils 6 Jahren. Nutzen Sie die Regeln und das Rechenbeispiel oben mit den Zahlen Ihrer eigenen Einheit, um die tatsächlichen Werte zu ermitteln – auch ob die Kappungsgrenze für Sie greift.
Ja — eine Modernisierungsankündigung ist gesetzlich mindestens 3 Monate vor Beginn der Installation erforderlich. Diese Ankündigung erfolgt direkt zwischen Ihnen und Ihrem Mieter; PERGOLUX ist daran nicht beteiligt und stellt keine Vorlage bereit — Ihr Rechtsbeistand oder ein Haus & Grund-Berater kann Ihnen bei der Formulierung helfen. Nach der Installation folgt eine zweite formelle Erklärung (die eigentliche Mieterhöhungserklärung) auf Basis Ihrer finalen Rechnung, und die neue Miete gilt etwa 3 Monate nach Erhalt dieser Erklärung durch Ihren Mieter.
Nein — in beiden Fällen erfolgt die Zahlung stets zwischen dem tatsächlichen Eigentümer/Vermieter und PERGOLUX. Sie erhalten eine Gebühr für Ihren Beitrag, es wird Ihnen nie eine berechnet.
Etwa eine Stunde pro Einheit, zwei bis drei Monteure vor Ort, keine Verkabelung oder Gerüstbau nötig.
Jede Installation wird vor der Bestätigung gegen die tatsächlichen baulichen Vorgaben des Gebäudes geprüft.